Biofeedback kann als zusätzlicher Baustein auch die klinische-psychologische Behandlung bereichern.Seit Anfang 2024 haben klinische Psycholog:innen in Österreich die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für ihre Behandlungen zu erhalten. Doch wie funktioniert das genau? Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:
Hier finden Sie die einzelnen Schritte, damit der Kostenzuschuss gelingt:
- Eintragung in die Liste der klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums: Um für den Kostenzuschuss in Frage zu kommen, müssen Sie in dieser Liste eingetragen sein.
- Vorliegen einer psychischen Erkrankung / Befindensstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn
- Bestätigung über ärztliche Untersuchung: Ihre Klient:innen müssen eine ärztliche Untersuchung vorweisen können, für die hier eine Formularvorlage zu finden ist. Dies muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung geschehen sein.
- Anforderungen an die Honorarnote: Ihre Honorarnote muss bestimmte Angaben enthalten. Darunter:
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- Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des:der Versicherten
- Diagnose
- Anzahl der Behandlungen
- Angaben darüber, ob Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt wurde
- Darum und Dauer der Sitzungen
- Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis
- Unterschrift des:der klinischen Psycholog:in
- ggf. Stempel
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- Einreichung der Unterlagen: Ihre Klient:innen müssen nun alle Unterlagen (Honorarnote und ärztliche Bestätigung) bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.
Nach Erfolgreicher Beantragung ist der mögliche Kostenzuschuss der Krankenkassen pro Behandlungseinheit (Stand 01.02.2024):
– von der ÖGK 33,70€
– von der BVAEB 46,60€
– von der SVS 45,00€
Quelle:
https://www.boep.or.at/download/663a3ddb3c15c80ea6000000/Wege_zum_Kostenzuschuss_Stand_5_24.pdf