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Biofeedback kann als zusätzlicher Baustein auch die klinische-psychologische Behandlung bereichern.Seit Anfang 2024 haben klinische Psycholog:innen in Österreich die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für ihre Behandlungen zu erhalten. Doch wie funktioniert das genau? Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

Hier finden Sie die einzelnen Schritte, damit der Kostenzuschuss gelingt:

  • Eintragung in die Liste der klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums: Um für den Kostenzuschuss in Frage zu kommen, müssen Sie in dieser Liste eingetragen sein.
  • Vorliegen einer psychischen Erkrankung / Befindensstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn
  • Bestätigung über ärztliche Untersuchung: Ihre Klient:innen müssen eine ärztliche Untersuchung vorweisen können, für die hier eine Formularvorlage zu finden ist. Dies muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung geschehen sein.
  • Anforderungen an die Honorarnote: Ihre Honorarnote muss bestimmte Angaben enthalten. Darunter:
      • Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des:der Versicherten
      • Diagnose
      • Anzahl der Behandlungen
      • Angaben darüber, ob Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt wurde
      • Darum und Dauer der Sitzungen
      • Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis
      • Unterschrift des:der klinischen Psycholog:in
      • ggf. Stempel
  • Einreichung der Unterlagen: Ihre Klient:innen müssen nun alle Unterlagen (Honorarnote und ärztliche Bestätigung) bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.

Nach Erfolgreicher Beantragung ist der mögliche Kostenzuschuss der Krankenkassen pro Behandlungseinheit (Stand 01.02.2024):
– von der ÖGK 33,70€
– von der BVAEB 46,60€
– von der SVS 45,00€

Quelle:
https://www.boep.or.at/download/663a3ddb3c15c80ea6000000/Wege_zum_Kostenzuschuss_Stand_5_24.pdf